- § 28 GemHVO, Verzicht auf mehrmalige, jährliche Unterrichtung der Verbandsversammlung zum Stand des HaushaltsvollzugsÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Erlass des HMdIS vom 28.07.2017 zum Waffenrecht (Az. LPP 2-21a04-18-14/004)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 133 HGÖffnet sich in einem neuen Fenster
- §§ 112 bis 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- § 97a Nr. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
KommFlex
Erteilte Genehmigungen zu landesrechtlichen Standardbefreiungen
Erteilte Genehmigungen
- Förderung der Dorfentwicklung in Hessen; Merkblatt für die Förderschwerpunkte 2025 zum Start in die Förderphase; Stand 01.08.2025; Seite 3; Regelung zur Vorschrift einer GeschäftsordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster
- § 19 HFischV (Hessische Fischereiverordnung)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- § 8 Abs. 3 Satz 1 HWG (Hessisches Wassergesetz)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- § 2 Absatz 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz - HeilBG). Die in § 12 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) geltenden Anzeigepflichten bleiben hiervon unberührt. Staatsanzeiger Hessen, Ausgabe 2026/37, S. 860Öffnet sich in einem neuen Fenster und Ausgabe 2026/39, S. 895Öffnet sich in einem neuen Fenster
Anderweitige Abhilfe
Anträge werden aufgrund anderweitiger Abhilfe zurückgenommen, da dem Begehren auf anderem Weg Rechnung getragen ("abgeholfen") werden kann, als durch die ursprünglich angedachte formelle Maßnahme.
- Vereinheitlichung des Refinanzierungsverbots im Falle finanzieller Bewilligungen (LEADER/Regionalbudget). Die begehrte Standardabweichung ist bereits in Ziff. 1.3 VV zu § 44 LHO angelegt.
- Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation sowie zur Förderung der ländlichen Entwicklung - Regionalentwicklung / LEADER; Richtlinienteil III, Absatz 1. Rechtliche Änderung der ANBest-P entspricht dem Begehren.
- § 3 Verordnung zur Ausführung des GAP-Direktzahlungenrechts i. V. m. Anlage 5 GAPDZVAV HE. Die Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV) wurde am 10.12.2025 durch die fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung angepasst (Bundesrecht).
- Einbeziehung kleiner Wasser- und Bodenverbände in die Verzichtsoption zur Erstellung eines Rechenschaftsberichts/ Änderung § 112 Abs. 3 HGO: Möglichkeit der Antragsumstellung nach § 6 HWHV oder § 31 HWHV entspricht bereits dem Begehren.
- Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass): Novellierung des HVTG und der darin enthaltenen Wertgrenzen für Direktvergaben war bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar. Die neue Rechtslage entspricht dem Begehren.
- Ergänzung § 17 HTVG: Vorgenommene rechtliche Änderung des HVTG entspricht dem Begehren.
- Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) mit Bezug auf §55 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Bekanntgabe zu §29 GemHVO. Die vorgenommene Gesetzesänderung im Vergaberecht entspricht dem Begehren.
- § 12 HGlüG: Möglichkeit der Erteilung einer allgemeinen Erlaubnis. Die gesetzliche Möglichkeit, Antrags- bzw. Anzeigeverfahren zu verschlanken ist bereits gegeben.
- § 26 Abs. 5 Hessisches Jagdgesetz, Streckenliste. Eine geplante Gesetzesänderung (Januar 2028) sieht eine entsprechende Anpassung vor.
- Bezahlkarte, Prüfung der Rechnungen über die Transaktions- und ATM-Gebühren: Bereits geltende Änderungen und Erleichterungen im Prüfverfahren entsprechen dem Begehren.